Vor einiger Zeit wurde die Gesetzesgrundlage für eine Erweiterung der Fahrerlaubnis für Feuerwehrangehörige geschaffen. Danach dürfen Feuerwehrkameradinnen und -kameraden nun im Einsatz oder bei Übungen Fahrzeuge mit einer Gesamtmasse von bis zu 4,75 Tonnen fahren. Hierzu ist allerdings eine Ausbildung und Prüfung notwendig, die allerdings innerhalb der Feuerwehr durchgeführt werden kann.