Vogelgrippe ist die umgangssprachliche Bezeichnung für eine Viruserkrankung der Vögel, die in der veterinärmedizinischen Literatur und in der Tierseuchengesetzgebung klassische Geflügelpest oder Aviäre Influenza genannt wird. In jüngerer Zeit wird der Begriff „Vogelgrippe“ allerdings nur im populärwissenschaftlichen Gebrauch, zunehmend nur für jene Unterform dieser Erkrankung verwendet, die durch den Virus-Subtyp Influenza A/H5N1 verursacht wird.
Besonders bedeutsam für die Verhinderung eines flächenhaften Ausbruches der Geflügelpest ist die frühzeitige Erkennung der Erkrankung. Sind Hausgeflügelbestände betroffen, so müssen diese getötet werden. Dies gilt i.d.R. auch für Bestände in unmittelbarer Nachbarschaft zu einem Seuchenfall. Zur Verhinderung der „Verschleppung“ des Virus in andere Gebiete ist ein Sperrbezirk von mindestens 3 Kilometern um den befallenen Hof einzurichten und Fahrzeug- und Personenverkehr zu minimieren. Geeignete Desinfektions- bzw. Dekontaminationsmaßnahmen sind an den Grenzen des Sperrbezirks durchzuführen. Das Landratsamt Schweinfurt hat daher ein Konzept entwickelt, die Einrichtung als auch den Betrieb von Desinfektionsstellen zu regeln.
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